Initiativrecht in der Schweiz

Initiativen können von einer kleinen Anzahl Personen (Initiativkomite) zu jedem Thema gestartet werden. Wird die Initiative von 1 % der Stimberechtigten unterzeichnet, führt dies zwingend zu einer Volksabstimmung über die Intiative.
Initiativen sollen auf Verfassungs- als auch auf Gesetztes Stufe möglich sein.