§4.2 Organe
(1) Organe
Die Partei hat folgende Organe:
- Mitglieder
- Mitgliederversammlung
- Delegiertenversammlung
- Landesparteitag
- Vorstand
- Ausschüsse
- Schiedsgericht
Die Wählervereinigung kann Gebietsversammlungen als weitere Organe einberufen.
(2) Organe der Untergliederungen
Jede Untergliederung hat folgende Organe:
- Mitglieder
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Ausschüsse
- Schiedsgericht
Alle Untergliederungen können Gebietsversammlungen als weiter Organe einberufen.