§8 Salvatorische Klausel

(1) Gültigkeit bei rechtswidriger oder unwirksamer Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise rechtswidrig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt; in einem solchen Fall ist die Satzung vielmehr ihrem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen.

(2) Änderung der Satzung im Falle einer rechtswidrigen oder unwirksamen Klausel
Die rechtswidrige oder unwirksame Bestimmung ist unverzüglich durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu ersetzen oder zu entfernen.