§5 Grundsätze der Zusammenarbeit

§5.1 Digital, online und asynchron

(1) Unabhängigkeit von Raum und Zeit

Die Partei will jedem Mitglied, unabhängig von persönlichen Einschränkungen hinsichtlich Raum und Zeit, eine umfassende Teilnahme an der Meinungs- und Willensbildung in der Partei ermöglichen.

(2) Online-Zusammentritt

Die Organe treten grundsätzlich online zusammen.

(3) Ständige Tagung

Die Organe tagen grundsätzlich ständig.

(4) Asynchrone Zusammenarbeit

Die Organe verwenden technische Systeme, die bevorzugt asynchrone Zusammenarbeit bei der Meinungs- und Willensbildung ermöglichen.

(5) Betrieb technischer Systeme

Die Partei betreibt hierzu notwendige technische Systeme.

(6) Zeitlicher und räumlicher Zusammentritt

Ein Organ kann beschließen, ausnahmsweise zur Behandlung einzelner Sachverhalte zeitlich und räumlich zusammenzutreten.

(7) Wahlen und Abstimmungen

Für Wahlen und Abstimmungen sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese geheim und so sicher durch zu führen, dass die Ergebnisse nicht entscheiden gefälscht werden können.

(8) Die Details werden in der Ordnung geregelt.